Montag, 30. Juni 2014

HAYEK 6 - PLANING AND THE RULE OF LAW


Der große Unterschied zwischen freien Staaten und willkürlichen Herrschaften besteht in der Rechtsstaatlichkeit. Diese bringt die Vorhersehbarkeit staatlicher Handlunge mit sich und ermöglicht es so dem einzelnen seine eigenen Ziele zu verfolgen - Rechtsstaatlichkeit schafft Rechtssicherheit. Innerhalb der bekannten Spielregeln ist der einzelne frei seine eigenen Ambitionen zu verfolgen und sein Leben auf jene Weise zu leben, die ihm beliebt. Der Staat verzichtet durch die Bindung an das Recht auf plötzliche, unvorhersehbare und willkürliche Handlungen.

Wirtschaftliche Planung ist das Gegenteil der Rechtsstaatlichkeit! Wer planen möchte, der kann sich nicht im Vorhinein an formale Gesetze binden, denn Planung muss immer auf die aktuellen Bedürfnisse der Menschen reagieren. Planung hängt immer von den Umständen ab und dies ist mit Rechtsstaatlichkeit nicht vereinbar! Bei der Planung weiß man nie wie der Staat reagieren wird, das Leben ist für den einzelnen so nicht beherrschbar, denn es regiert die dauernde Unsicherheit über die Rahmenbedingungen und die Aktionen, die der Staat treffen wird. Nachdem die Zukunft jedoch ungewiss ist, nicht vorhergesehen werden kann, ist auch das Regelwerk, das eine Planung nach ziehen wird müssen, nicht bekannt.


Der Staat soll nur den Rahmen vorgeben es aber den Individuen überlassen auf die konkreten Umstände des Leben zu reagieren. Nur so kann der einzelne sein Leben planen. Das setzt allerdings voraus, dass der Staat auf Planung verzichtet. Die Planung des Staates macht die Planung des Individuums unmöglich. Bei staatlicher Planung muss der Staat dem einzelnen Gewalt antun, ihn zu den kollektiven Zielen zwingen. Wenn wir neue Möglichkeiten für alle offen halten wollen, wenn wir Chancen allen ermöglichen wollen, die jeder nach seiner eigenen individuellen Wahl nutzen kann, kann das genaue Resultat nicht vorhergesehen werden. Der Staat darf deshalb keine Regelungen für spezifische Detailbereiche treffen, sondern diese dem einzelnen überlassen. Der Staat ist nur berechtigt generelle Regeln, mehr Prinzipien als Regeln, aufzustellen, sozusagen das "Spielfeld" abstecken. Er darf jedoch keinesfalls als "Mitspieler" am Spiel teilnehmen und er darf sich auch niemals parteisch verhalten, indem er sich auf die Seite bestimmter "Spieler" stellt und damit zwangsläufig eine Gegenposition zu anderen einnimmt. Oft wird vergessen, dass die Parteinahme für eine Seite immer auch eine Gegnerschaft in Bezug auf eine andere Seite bedeutet! Deshalb hat sich der Staat weltanschaulich und auch sozial völlig neutral zu verhalten, er hat keine Gesellschaft zu planen und auch keine Entwicklung in eine bestimmt Richtung zu fördern, denn solches würde die Anmaßung bedeuten die Zukunft vorhersagen zu können oder zumindest maßgeblich mitsteuern zu können.

Insbesondere darf der Staat nicht in den Irrtum verfallen, dass das Gegenteil von Moral Unmoral sei. Als "moralisch" erscheint dem Staat in der Regel er selbst und seine Regeln. Bei der Planung nun erscheint ihm diese als moralisch, wohingegen die freien spontanen Selbstentfaltungskräfte des Menschen als unmoralisch erscheinen - zumindest jedoch zweifelhaft. In einer geplanten Gesellschaft muss letztlich alles durchgeregelt werden, sollen die vorgegebenen Ziele erreicht werden und die Planung dieser Details muss einer Autorität übergeben werden. Planung kann nur dazu führen, dass es zur Diskriminieren von Menschen und Gruppen kommen muss. Im Ergebnis ist Planung deshalb eine Rückkehr zur "Herrschaft des Status'", eine Umkehr der fortschrittlichen Entwicklung, die die westliche Gesellschaft seit Jahrhunderten durchgemacht hat. Dieser Fortschritt lässt sich als von der "Statusherrschaft" zur "Vertragsherrschaft" beschreiben - die Einschränkung der Macht und die Hervorhebung des Individuums haben den Fortschritt der westlichen Welt erst ermöglicht. Die Statusherrschaft ist das Gegenteil der Rechtsstaatlichkeit! Dass sich bei gesellschaftlicher Planung eine Statusherrschaft ergeben muss, ist leicht einzusehen, denn um die gleichen Resultate für unterschiedliche Menschen zu erreichen, muss man sie unterschiedlich behandeln - man ist also dazu gezwungen ungerecht zu sein, eine Gleichbehandlung der Menschen ist nicht mehr möglich! Ein großer Irrtum besteht bei vielen über den Begriff der "Gleichheit". Es ist modern geworden diesen nicht mehr zu verstehen und zu einem pervertierten oder schwammigen Begriff verkommen zu lassen. Gleichheit bedeutet ausschließlich Gleichheit vor dem Gesetz, also eine rechtliche Gleichstellung - eine Gleichheit an Umständen, eine "Gleichmacherei" ist eine künstliche Pervertierung des Gleichheits- und Gerechtigkeitsbegriff. Es heißt zwar noch "Gleichheit", ist jedoch die größte Ungleichheit überhaupt. Es ist die Verwechslung von "gleich an Rechten" mit "faktischer Gleichheit" oder "Gleichartigkeit", die verderbten Blüten treibt.

Unbestritten führt der Rechtsstaat zu ökonomisch unterschiedlichen Ergebnissen, doch der große Unterschied zur Planung besteht darin, dass diese Unterschiedlichkeit nicht designt ist, sondern sich natürlich und spontan ergibt. Es handelt sich dabei nicht um eine Ungerechtigkeit, sondern um das Wirken der Natur selbst. Die Unterschiedlichkeit zwischen den Menschen ist ein natürliches, kein soziales geschaffenes Faktum und gerade diese Unterschiedlichkeit macht die Dynamik des Lebens aus! Nur dadurch sind wir zu Fortschritt überhaupt in der Lage, nur deshalb kann der einzelne eine Persönlichkeit, eine Einzigartikeit entwickeln. Die Ungleichheit ist in Wahrheit ein großer Segen, ein riesiges Glück und es führt nur zu einer Verschlechterung der Qualität des Lebens, wenn wir künstlich daran etwas ändern wollen - abgesehen davon, dass es eine Verzerrung der Natur und ihrer Wirkungsweise ist.

Der Rechtsstaat sorgt dafür, dass wir das Verhalten anderer einschätzen können und wissen was wir tun müssen, um bestimmte Ziele zu erreichen. In einem geplanten Staat wissen wir dies nicht.  Der Begriff "Privilegien" ist im Zusammenhang mit dem Rechtsstaat ein Unding. Überhaupt wird dieser Begriff meist missverstanden. Es gibt Leute, die in Bezug auf Privateigentum von "Privilegien" sprechen. Nichts könnte ferner liegen! Beim Privateigentum handelt es sich keinesfalls um "Privilegien", denn es ist jedem gleichermaßen zugänglich. Es gibt in einem Rechtsstaat keine Regeln wie etwas dass nur eine bestimmte Gruppe Güter erwerben dürfe, andere aber davon ausgeschlossen wären. Jeder ist berechtigt unter den gleichen Bedingungen Eigentum zu erwerben. Das ist die große Leistung des Rechtsstaates und ermöglich so die Freiheit des Individuums. Auf die Notwendigkeit des Privateigentums für die menschliche Freiheit wurde bereits in Kapitel 5 hingewiesen.

Die Rechststaatlichkeit kam nur durch den Liberalismus in die Welt und er erreichte seine Höhepunkt auch stets unter liberalen Regierungen. Je mehr eine kollektivistisch gesinnte Regierung irgendwo an der Macht war, wurde der Rechtsstaat zurückgedrängt. Am deutlichsten sieht man dies freilich am Nationalsozialismus, am Kommunismus und an sozialistischen Alleinregierungen. Rechtsstaatlichkeit bedeutet nicht, dass alles, was Gesetz ist, auch Recht sei - das ist der Irrtum des Rechtspositivismus, ebenso wie eine Überstrapazeriung des Begriffs der "Volkssouveränität". Denn wäre dem so, dann wäre auch das Dritte Reich ein Rechtsstaat gewesen! Das Entscheidende für die Rechtsstaatlichkeit ist nicht ob der Staat aufgrund von Gesetzen tätig wird, sondern ob er sich an vorgegebenen Regeln hält, die die Macht des Staates begrenzen! Rechtsstaatlichkeit heißt Einschränkung der staatlichen Macht, nicht "Tätigwerden aufgrund des Gesetzes". Unter der Demokratie kann sonst die totalitärste Herrschaft überhaupt errichtet werden. Rechtsstaatlichkeit begrenzt den Spielraum der Legislative, vor allem durch die Verfassung und die Grundrechte, die im Kern den Zweck haben den Einzelnen vor dem Staat zu schützen.


Bei der Freiheit ist stets zu beachten, dass sie nicht auf Kosten anderer gehen darf. Gerade im Bereich der Grundrechte muss darauf geachtet werden, dass diese nicht zu sehr ausufern und nicht bis in Details hinein festgelegt werden. Allzu leicht ist sonst des einen Freiheit, des anderen Unfreiheit! Um bestimmten Gruppen ein Recht zukommen zu lassen, müssen andere Gruppen belastet werden. Dies ist unzulässig. Grundrechte haben deshalb darin zu bestehen, dass der Staat (über die "Drittwirkung der Grundrechte" auch andere) etwas zu unterlassen hat (Zwang auszuüben), nicht jedoch, dass jemand zu einem Tun verpflichtet wird. So ist es zulässig ein Grundrecht wie die Meinungsfreiheit zu installieren, denn es bedeutet für andere lediglich nicht einzugreifen, wenn jemand seine Meinung äußert. Nicht zulässig hingegen sind Grundrecht wie ein "Recht auf Arbeit", denn hier geht es nicht um das Unterlassen von Zwang, sondern um eine Verpflichtung eines anderen jemandem eine Arbeit zu verschaffen. Damit wird aber das Recht des einen zur Last eines anderen. Wahre Freiheit ist immer ein Unterlassen, niemals ein Tun. Wenn ein anderer etwas tun muss, damit jemand Freiheit erhält, dann ist das von vorne herein niemals als Freiheit zu bezeichnen! Gerade die Demokratie beinhaltet die Gefahr der Ausuferung der Grundrechte, nur durch die Rechtsstaatlichkeit kann der Demokratie ein Riegel vorgeschoben werden, um sie in vernünftigen Bahnen zu halten. Nur so kann Demokratie wohltuend sein und nicht zur Mehrheitsdiktatur verkommen.

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